Videosprechstunden sind seit der Covid-19-Pandemie fester Bestandteil der ambulanten Versorgung. Für Praxen stellen sich vor allem drei Fragen: Was ist technisch und datenschutzrechtlich nötig? Wie läuft eine Videosprechstunde ab? Und welche Gebührenordnungspositionen (GOP) dürfen nach EBM abgerechnet werden?
Diese Seite fasst die Regeln kompakt zusammen (Stand: KBV-Vergütungsübersicht vom 1. Juli 2026):
- Vorteile der Videosprechstunde
- Datenschutz und zertifizierte Videodienstanbieter
- Ablauf einer Videosprechstunde
- Abrechnung nach EBM: Pauschalen, Zuschläge, Gesprächsleistungen
- Krankschreibung, Rezepte und Überweisungen per Video
- Privatpatienten (GOÄ) und häufige Fragen
Durch Videosprechstunden bieten Sie Ihren Patienten, egal wie mobil diese sind, eine moderne ärztliche Versorgung. Vor allem bei kurzen Gesprächen, Befundbesprechungen, wenn keine größere Untersuchung nötig ist oder ein Patient eine kurze Frage, z. B. zur Medikation hat, können Ärzte und Patienten hier wertvolle Zeit einsparen. Hierbei sollte man außerdem nicht nur an die Wartezeit im Wartezimmer denken, auch die Wegstrecken könnten bei vielen Konsultationen so vermieden werden. Komplizierte Befunde können mit Angehörigen zusammen besprochen werden, was die Gefahr der suboptimalen Informationsweitergabe minimiert. Erfahren Sie hier, wie Sie die Wartezeit in Ihrer Arztpraxis außerdem verkürzen können.
Durch eine geringere direkte Kontaktzahl kann das Ansteckungsrisiko reduziert werden. Egal ob wir gerade eine Covid19-Pandemie oder wieder eine Influenzawelle haben, viele immungeschwächte, vorerkrankte, alte oder sehr junge Patienten profitieren von einer verringerten Ansteckungsgefahr.
Außerdem ermöglicht die Videosprechstunde das Arbeiten im Homeoffice. Voraussetzung ist laut KBV ein voll ausgestatteter Telearbeitsplatz in einem geschlossenen Raum mit Zugriff auf die elektronische Behandlungsdokumentation und die Telematikinfrastruktur. Die Versorgung per Video aus dem Ausland ist nicht gestattet. Für die Mitarbeitersuche kann ein solches Angebot ein echter Vorteil sein.
Um den Datenschutz (und damit auch die Abrechenbarkeit mit der GKV) zu wahren, müssen bei der Online- bzw. Videosprechstunde einige Punkte erfüllt sein. Dies führt dazu, dass z. B. Videosprechstunden über handelsübliche Messenger, egal ob WhatsApp, Telegram oder Signal, nicht abgerechnet werden können.
Neben der Nutzung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss der Videodienstanbieter nach den Vorgaben der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte zertifiziert sein. Eine Liste der zertifizierten Anbieter stellt die KBV bereit: Zertifizierte Videodienstanbieter (KBV). Praxen müssen ihrer KV in der Regel anzeigen, dass sie Videosprechstunden anbieten – die nötige Bescheinigung erhalten sie nach der Registrierung vom Anbieter. Bei der Zertifizierung wird auf bestimmte Punkte geachtet, wie Serverstandort, IT-Sicherheit, Zugriffsrechte durch Mitarbeiter und was mit den Patientendaten geschieht. Durch die End-to-End-Verschlüsselung geht es hier weniger um echte Gesprächsdaten, die technisch bedingt nicht ausgelesen/ mitgeschnitten werden können, sondern eher um die sogenannten „Metadaten“, also allgemeine Infos zur Videosprechstunde mit dem Arzt (Name, Uhrzeit, IP-Adresse, …).
Bei vielen Anbietern läuft der Videostream, also das gefilmte Bild, gar nicht direkt über den Server des Anbieters. Hier wird stattdessen eine Peer-to-Peer Verbindung aufgebaut – dies ist eine direkte Verbindung von Ihrem Computer in der Praxis zum Endgerät Ihres Patienten. Dadurch werden nur die nötigsten Daten für eben diese direkte Arzt-Patienten-Verbindung gespeichert.
Beide Seiten nutzen Räume, die Privatsphäre bieten. Die Praxis muss eine Anschlussbehandlung sicherstellen, z. B. durch einen zeitnahen Termin vor Ort, eine Überweisung oder eine Krankenhauseinweisung. Termine allein für eine bestimmte Leistung anzubieten, etwa nur zur Krankschreibung, ist nicht zulässig.
Vergütet wird die Videosprechstunde über die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale. Daneben gibt es eigene Zuschläge, und viele Gesprächsleistungen sind auch per Video berechnungsfähig. Die wichtigsten Positionen für den Praxisalltag:
| GOP | Leistung | Was Praxen wissen müssen |
|---|---|---|
| Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale | Pauschale der Fachgruppe | Volle Höhe, wenn der Patient im selben Quartal auch persönlich in der Praxis war. Bei ausschließlichem Videokontakt Abschlag von 20, 25 oder 30 Prozent je nach Fachgruppe. Nicht per Video berechnungsfähig sind die GOP 03030, 04030 und 12222 bis 12224. |
| 88220 | Pseudo-GOP | Kennzeichnet Behandlungsfälle mit ausschließlichem Videokontakt im Quartal. |
| 01452 | Zuschlag bekannte Patienten | 30 Punkte auf die gekürzte Pauschale, wenn ein bekannter Patient (mindestens einmal in den drei Vorquartalen in der Praxis) im Quartal nur per Video behandelt wird. Wird von der KV zugesetzt. |
| 01444 | Zuschlag Authentifizierung | 10 Punkte für die eGK-Prüfung per Kamera bei Patienten, die im aktuellen Quartal und im Vorquartal nicht in der Praxis waren. Höchstens einmal im Behandlungsfall, befristet bis 31.12.2026. |
| 01450 | Technikzuschlag | 40 Punkte je Videosprechstunde, höchstens 700 Punkte im Quartal. |
| 03040 / 04040, PFG-Zuschläge, 03060 / 03061, 06225 | Zuschläge zur Pauschale | Auch per Video berechnungsfähig, bei ausschließlichem Videokontakt mit demselben Abschlag wie die Pauschale. |
| 03100, 03110, 03043 bis 03048 | Versorgungs- und Vorhaltepauschale (hausarztzentriert) | Bei ausschließlichem Videokontakt je nach Leistung 10 oder 20 Prozent Abschlag, keiner bei 03046 bis 03048. |
| 40128 / 40129 | Portopauschale | Versand von AU-Bescheinigung, Verordnung, Überweisung oder Krankenhauseinweisung (40129 für Muster 21). Nicht für DiGA-Verordnungen. |
| 01210 / 01212, 01214 / 01216 / 01218 | Notfall- und Notfallkonsultationspauschalen | Im organisierten Not(-fall)dienst per Video möglich, bei 01210 / 01212 mit 10 Prozent Abschlag. Keine Fallzahlbegrenzung. |
Neben der Pauschale können Praxen viele Gesprächs- und Psychotherapieleistungen auch in der Videosprechstunde abrechnen. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie im persönlichen Kontakt, etwa Mindestdauer, Genehmigungen und Budgets. Auf der KBV-Liste stehen unter anderem:
Ein Beispiel aus der Hausarztpraxis: Ein bekannter Patient wird im Quartal nur per Video betreut und erhält ein ausführliches Gespräch. Abgerechnet werden die Versichertenpauschale mit Abschlag und der Kennzeichnung 88220, der Technikzuschlag 01450 und je vollendete zehn Minuten die 03230. Den Zuschlag 01452 setzt die KV zu. Wird eine Überweisung per Post verschickt, kommt die 40128 hinzu.
Obergrenze: Bis zu 50 Prozent der Behandlungsfälle einer Praxis (je Betriebsstätte) dürfen im Quartal ausschließlich per Video versorgt werden – egal, ob die Patienten bekannt oder unbekannt sind. Patienten, die im Quartal auch persönlich da waren, sowie Notfälle und TSS-Akutfälle zählen nicht mit. Die Zahl einzelner Leistungen per Video ist nicht begrenzt.
Quellen: KBV-Vergütungsübersicht Videosprechstunde (Stand 1. Juli 2026) und KBV-Themenseite Videosprechstunde. Die genauen Abschläge je Fachgruppe und regionale Besonderheiten kennt Ihre KV.
Für Privatpatienten gilt nicht der EBM, sondern die GOÄ. Beratungsleistungen wie die GOÄ-Nummern 1 und 3 können auch per Video erbracht werden; Untersuchungsleistungen, die einen persönlichen Kontakt voraussetzen, dagegen nicht. Die Zuschläge und Abschläge des EBM gelten hier nicht.
Ja. Das problemorientierte ärztliche Gespräch (03230/04230) und die psychosomatischen Leistungen 35100 und 35110 stehen auf der KBV-Liste der per Video berechnungsfähigen Leistungen. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie im persönlichen Kontakt, für 35100 und 35110 also die Qualifikation zur psychosomatischen Grundversorgung.
Bis zu 50 Prozent der Behandlungsfälle im Quartal, gerechnet je Betriebsstätte. Patienten, die im Quartal auch persönlich in der Praxis waren, sowie Notfälle und TSS-Akutfälle zählen nicht mit. Die Zahl einzelner Leistungen per Video ist nicht begrenzt.
Mit 88220 kennzeichnen Praxen Behandlungsfälle, in denen der Kontakt im Quartal ausschließlich per Video stattfand. Die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale wird dann um 20, 25 oder 30 Prozent gekürzt, je nach Fachgruppe.
Den Technikzuschlag 01450 (40 Punkte je Videosprechstunde, höchstens 700 Punkte im Quartal), den Authentifizierungszuschlag 01444 (10 Punkte, für Patienten, die im aktuellen Quartal und im Vorquartal nicht in der Praxis waren) und den von der KV zugesetzten Zuschlag 01452 für bekannte Patienten, die im Quartal nur per Video behandelt werden.
Ja, wenn sich die Symptomatik per Video abklären lässt: bekannte Patienten bis zu 7 Tage, unbekannte Patienten bis zu 3 Tage. Eine Folgekrankschreibung per Video setzt einen vorherigen persönlichen Kontakt wegen derselben Erkrankung voraus.
Nur einen nach Anlage 31b BMV-Ä zertifizierten Videodienstanbieter. Die KBV veröffentlicht eine Liste. Messenger wie WhatsApp, Signal oder Telegram sind für abrechenbare Videosprechstunden nicht zulässig.
Videosprechstunden verlagern einen Teil der Kontakte ins Netz. Für alle Patienten, die in die Praxis kommen, unterstützt allavia Ihr Team mit Self-Check-in, Patientenaufruf, Wartezimmer-TV und digitaler Anamnese.
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